Privates Bau- und Architektenrecht
Auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts bieten wir insbesondere folgendes an:- Privates Bau- und Architektenrecht
- Vertretung und Beratung von Hoch- und Tiefbaufirmen sowohl aus dem regionalen als auch aus dem überregionalen Bereich
- Vertretung und Beratung öffentlicher Auftraggeber sowohl aus dem regionalen als auch aus dem überregionalen Bereich
- Vertretung von Architekten sowohl bei der Geltendmachung von Honoraren als auch bei der Abwehr von Mängelansprüchen, aber auch unterstützend bei der Begleitung von Bauherren
- Private Bauherren nur in Ausnahmefällen beim Vorliegen wirklich relevanter Bauschadensbilder oder komplizierter Vergütungsfragen (Tipp: andernfalls stehen oftmals Kosten und Erfolg in keiner vernünftigen Relation, so dass es sich jedenfalls bei überschaubaren Problemen immer empfiehlt, sich mit dem Unternehmer gütlich zu einigen)
- Recht der öffentlichen Auftragsvergabe sowohl aus Auftraggeber- wie aus Bietersicht; Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren
Zuständigkeit:
› Rechtsanwalt Holger Frank


